| 1 |
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
(RRV) |
| |
Bis
zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises |
| |
 |
Ersatz der vertraglich
geschuldeten Rücktrittskosten
(Stornokosten) aus versichertem Grund |
| |
|
bei Nichtantritt der Reise |
| |
|
bei Nichtnutzung des Mietobjekts |
| |
 |
Ersatz der zusätzlich
entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten
wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören,
max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung
angefallen wären |
| |
Versicherungsschutz
bei: |
| |
|
Unfall, unerwartet
schwerer Erkrankung oder Tod |
| |
|
Jobwechsel fällt in die
versicherte Reisezeit (RRV). |
| |
|
Schüler-/Studentenschutz:
Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV). |
| |
|
Unfall, unerwartet schwerer
Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person |
| |
|
Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit |
| |
|
Impfunverträglichkeit |
| |
|
Schwangerschaft |
| |
|
Schaden am Eigentum der
versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter |
| |
|
Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst |
| |
 |
Selbstbehalt: |
| |
|
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt
20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
|
| 2 |
Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) |
| |
 |
Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch: |
| |
|
Muss eine Reise aus versichertem
Grund innerhalb der ersten Urlaubswoche abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis - ggf. abzüglich Selbstbehalt - ersetzt. Wird die
Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich
Selbstbehalt. |
 |
Leistungen bei Unterbrechung der Reise: |
| |
|
Muss eine Reise aus versichertem
Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt. |
| |
 |
Leistungen bei verspäteter Rückreise: |
| |
|
Erstattung der Mehrkosten des
verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bis 5.000,- EUR, wenn die versicherte Reise wegen Elementarereignissen (z.B. Lawinen, Überschwemmung)
nicht planmäßig beendet werden kann. |
| |
 |
Selbstbehalt: |
| |
|
Urlaubsgarantie
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme
von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,–
EUR je versicherte Person.
|
| 3 |
Reise-Krankenversicherung
(bei Auslandsreisen) |
| |
Erstattung
der Kosten für: |
| |
|
medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland |
| |
|
Krankentransporte im Ausland zur
stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft |
| |
|
notwendige Heilbehandlungen des
neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR |
| |
|
schmerzstillende Zahnbehandlung
im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz |
| |
|
medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland |
| |
|
Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland |
| |
 |
kein Selbstbehalt
|
| 4 |
Notfall-Versicherung |
| |
Bei
Krankheit/Unfall |
| |
|
Organisation und Kostenübernahme
eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransports ins Inland |
| |
|
Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR |
| |
Bei
stationärem Krankenhausaufenthalt |
| |
|
Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem
Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen Darlehen bis 15.000,- EUR |
| |
|
Organisation und Übernahme der
Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger
als 5 Tage dauert 100% |
| |
Bei
Tod |
| |
|
Organisation und Kostenübernahme
der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100% |
| |
Bei
Reiseabbruch/verspäteter Rückreise/Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder |
| |
|
Organisation und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise 100% |
| |
|
Organisation und Kostenübernahme
der Betreuung eines minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Auslandsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall
oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können |
| |
Fahrradschutz |
| |
|
Hilfe und Kostenübernahme bei
einer Panne bis 75,- EUR |
| |
|
Organisation und Kostenübernahme
der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrads bis 250,- EUR |
| |
Bei
Verlust von Reisezahlungsmitteln |
| |
|
Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank |
| |
|
Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person |
| |
|
Ggf. Bargeldvorschuss
Darlehen bis 1.500,- EUR |
| |
Bei
Strafverfolgungsmaßnahmen |
| |
|
Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers |
| |
|
Kostenvorschuss für Gerichts-,
Anwalts- und Dolmetscherkosten Darlehen bis 3.000,- EUR |
| |
|
Bei Haftandrohung Verauslagung für
die Stellung einer Strafkaution Darlehen bis 13.000,- EUR |
| 5 |
Unfallversicherung |
|
Versicherungssumme: |
| |
|
im Todesfall* 20.000,- EUR |
| |
|
im Invaliditätsfall bis zu 40.000,- EUR |
| |
|
für Bergungskosten bis zu 5.000,- EUR |
| |
|
für kosmetische Operationskosten bis zu 5.000,- EUR |
| |
* bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5.000,- EUR |
| 6 |
Reisegepäck-Versicherung |
| |
|
für Einzelpersonen 1.500,- EUR |
| |
|
für Familien 3.000,- EUR |
| |
 |
kein Selbstbehalt |