Glückliches Paar an Bord eines Kreuzfahrtschiffs

Perfekte Absicherung Ihrer Schiffsreise durch die Premium Schiffsreise-Reiseversicherung

Durch den Rundum-Schutz des Premium-Paketes können Sie entspannt Ihren Urlaub genießen. Sie sind vor und während Ihrer Schiffsreise bestens abgesichert und können sich so bestens erholen.
 

Die HanseMerkur Schiffsreise-Versicherung
5-Sterne hier online beantragen
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Welche Leistungen umfasst die Reise-Rücktrittsversicherung?

Die HanseMerkur ersetzt die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt

  • bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes

Die HanseMerkur ersetzt der Hinreise-Mehrkosten

  • bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses.
  • Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die
    Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- €) erstattet.

Die HanseMerkur ersetzt die Umbuchungskosten

  • bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt.
  • bis 30,- € je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt.

Die HanseMerkur ersetzt Ihnen die Einzelzimmerzuschläge

  • wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss.

Welche Ereignisse sind versichert bei Reiserücktritt?

  • unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
  • betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 €) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
  • unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
  • Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden
  • unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person.
Welche Leistungen umfasst die Reiseabbruchversicherung?

Bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:

  • erstattet die Versicherung den gesamten Reisepreis, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (maximal innerhalb der ersten acht Tage) abgebrochen werden muss.
  • erstattet die Versicherung nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen werden muss.
  • erstattet die Versicherung nachweislich entstandene zusätzlichen Rückreisekosten oder durch die Rückreise verursachte Mehrkosten.

Bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:

  • erstattet die Versicherung nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.
  • erstattet die Versicherung bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt die Nachreisekosten, die entstehen, um wieder zur Gruppe zu gelangen.

Bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:

  • erstattet die Versicherung zusätzlich entstehende Rückreisekosten
  • erstattet die Versicherung Mehrkosten für einen verlängerten Aufenthalt der versicherten Person bei Transportunfähigkeit einer weiteren versicherten Person oder bei Elementarereignissen am Urlaubsort.

Welche Ereignisse sind versichert bei Reiseabbruch?

  • schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Mitteilung eines Termins zur Organspende
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
     

Was leistet die Reise-Unfallversicherung?

Bei der Reise-Unfallversicherung zahlt die HanseMerkur  einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung), wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch
Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen).
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Reise-Unfallversicherung“ in den Versicherungsbedingungen.

Versicherungssummen:

  • im Todesfall 20.000,- €
  • im Invaliditätsfall bis 40.000,- €
  • für Bergungskosten bis 5.000,- €
  • für kosmetische Operationen bis 5.000,- €

Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 10.000,- € bei Tod oder Invalidität.

 

Was leistet die Auslandsreise-Krankenversicherung?

  • Die Hansemerkur Krankenversicherung übernimmt alle Kosten für die notwendige medizinische Versorgung im Ausland.
  • Die Krankenversicherung erstattet die Kosten auch für mitversicherte Begleitpersonen, z.B. wenn Sie mit Kindern im Ausland unterwegs sind und diese stationär behandelt werden oder wenn kranke Familienmitglieder ins Heimatland zurück transportiert werden müssen.
  • Die Krankenversicherung informiert Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung am Urlaubsort und nennt Ihnen möglichst einen deutsch- oder englischsprachigen Arzt.
     
  • ambulante Behandlung beim Arzt, Heilpraktiker, Chirotherapeuten, Osteopathen
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorische Zahnersatzleistung sowie Reparaturen von
    vorhandenem Zahnersatz
  • stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
  • verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • Leihgebühren für verordnete Hilfsmittel
  • notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes einer versicherten Person bei Frühgeburten im Ausland

     
  • Bergungskosten bis zu 5.000,- €
  • Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Arzt und zurück in die Unterkunft
  • Kosten für einen Rücktransport zu dem am nächsten gelegenen geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort
  • Überführungs- oder Bestattungskosten

     
  • Information über Ärzte und Krankenhäuser vor Ort
  • Informationsübermittlung zwischen Ärzten
  • Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • Arzneimittelversand
  • Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist
  • zusätzliche Nächtigungskosten bis 10 Tage und max. 2.500,- € für versicherte Mitreisende, wenn der gebuchte Aufenthalt aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes unterbrochen oder verlängert wird
  • Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit dem Notruf-Service
  • werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der
    HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
  • bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld – maximal 14 Tage – in Höhe von 50,– €.
  • bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,– €.
  • wahlweise Krankenhaustagegeld
  • Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit

 

Was leistet die Notfall­Versicherung?

Die HanseMerkur hilft Ihnen mit der Notfallversicherung in folgenden Fällen:

  • Bei Krankheit und Unfall und Krankhausaufenthalten
  • Im Todesfall
  • Bei Strafverfolgung
  • Bei Verlust von Bargeld oder Kreditkarte
  • Bei Fahrradpannen und -Diebstahl
  • Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise
  • Ihr Schutzengel für Ihr Zuhause - bei einem erheblichem Schaden am Eigentum am Heimatort
  • Ihr Schutzengel für Ihr Fahrzeug - bei einem erheblichem Schaden an Ihrem PKW am Heimatort
  • Bei Umbuchungen, wenn ein Verkehrsmittel versäumt wird oder sich verspätet
  • Bei der Organisation eines Reiserufs, wenn die versicherte Person nicht zu erreichen ist.
 

Was leistet die Reisegepäck-Versicherung?

Versicherungssumme:

  • für Einzelpersonen 2.000,- €
  • für Familien 4.000,- €

Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhanden kommen, beschädigt oder zerstört werden durch

  • strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl,
  • Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen),
  • Verkehrsunfälle,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawine
  • Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,– € je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht
    am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.
 

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Covid-19 Information: Reiserücktritt und Reiseabbruch wegen Covid-19 als unerwartete schwere Erkrankung ist versichert.

Corona-Zusatzschutz: Abschließbar für behördliche Quarantäne oder bei Verweigerung der Beförderung oder Unterkunft wegen Covid-19.

Enthaltene Versicherungen

Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
Auslandskrankenversicherung
Reiseunfall-Versicherung
Notfallversicherung
Reisegepäck-Versicherung

Reiseart Gültig nur für Schiffsreisen
Geltungsbereich Weltweit
Maximale Reisedauer 45 Reisetage je Reise
Maximal versicherbarer Reisepreis Bis 15.000 € je Reise
Abschlusshinweis Die Schiffsreise-Reiseversicherung Premium muss sofort bei Buchung der Schiffsreise, spätestens jedoch bis 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Schiffsreise-Versicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Zahlungsart Sie zahlen einfach per SEPA-Lastschriftverfahren, über Paypal oder mit Kreditkarte.
Laufzeit gültig für eine einzelne Schiffsreise/Kreuzfahrt
Familientarife Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag) - insgesamt bis zu 7 Personen.
Hinweis: Die Familienprämien gelten nicht für zwei Erwachsene ohne Kinder.
Selbstbehalt Reiserücktritt und Reiseabbruch:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme
von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der
Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens
jedoch 25,- € je versicherte Person.

bei allen anderen Reiseversicherungs-Bestandteilen:
Kein Selbstbehalt
Was ist eine Schiffsreise? Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Jachtcharter). Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen.

Nicht als Schiffsreise gelten folgende Reisen: „Blaue Reise“ in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. Auch diese Reisen können mit der Jahres-Reiseversicherung abgesichert werden.
Produktinformationsblatt IPID Produktinformation zum Schiffsreise Premium 5 Sterne Paket

 

Das kostet die HanseMerkur Premium Schiffsreise-Reiseversicherung:

Die Preämien der Hansemerkur Schiffsreise-Versicherung 5Sterne
Quelle: Hansemerkur Reiseversicherung

Lesen Sie hier die Versicherungsbedingungen zur Premium Schiffsreise-Reiseversicherung der HanseMerkur

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* = Es erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite und den Buchungsrechner der HanseMerkur Reiseversicherung
 
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