Glückliches Paar an Bord eines Kreuzfahrtschiffs

Kreuzfahrt-Versicherung der HanseMerkur
Das 5-Sterne Premium-Paket

Der Sorgenfrei-an-Bord Reiseschutz, der alle wichtigen Reiseversicherungen enthält, damit Sie einen schönen Urlaub genießen können.
 

Die HanseMerkur Kreuzfahrt-Versicherung
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Welche Leistungen umfasst die Reise-Rücktrittsversicherung?

Die HanseMerkur ersetzt die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt

  • bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes

Die HanseMerkur ersetzt der Hinreise-Mehrkosten

  • bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses.
  • Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die
    Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- €) erstattet.

Die HanseMerkur ersetzt die Umbuchungskosten

  • bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt.
  • bis 30,- € je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt.

Die HanseMerkur ersetzt Ihnen die Einzelzimmerzuschläge

  • wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss.

Welche Ereignisse sind versichert bei Reiserücktritt?

  • unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
  • betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 €) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
  • unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
  • Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden
  • unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person.
Welche Leistungen umfasst die Reiseabbruchversicherung?

Bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:

  • erstattet die Versicherung den gesamten Reisepreis, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (maximal innerhalb der ersten acht Tage) abgebrochen werden muss.
  • erstattet die Versicherung nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen werden muss.
  • erstattet die Versicherung nachweislich entstandene zusätzlichen Rückreisekosten oder durch die Rückreise verursachte Mehrkosten.

Bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:

  • ersetzt Ihnen nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.
  • ersetzt Ihnen bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt die Nachreisekosten, die entstehen, um wieder zur Gruppe zu gelangen.

Bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:

  • erstattet die Versicherung zusätzlich entstehende Rückreisekosten
  • erstattet die Versicherung Mehrkosten für einen verlängerten Aufenthalt der versicherten Person bei Transportunfähigkeit einer weiteren versicherten Person oder bei Elementarereignissen am Urlaubsort.

Welche Ereignisse sind versichert bei Reiseabbruch?

  • schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Mitteilung eines Termins zur Organspende
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
     

Was leistet die Reise-Unfallversicherung?

Bei der Reise-Unfallversicherung zahlt die HanseMerkur einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung), wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen).
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Reise-Unfallversicherung“ in den Versicherungsbedingungen.

Versicherungssummen:

  • im Todesfall 20.000,- €
  • im Invaliditätsfall bis 40.000,- €
  • für Bergungskosten bis 5.000,- €
  • für kosmetische Operationen bis 5.000,- €

Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 10.000,- € bei Tod oder Invalidität.

Was leistet die Auslandsreise-Krankenversicherung?

  • Die Hansemerkur Krankenversicherung übernimmt alle Kosten für die notwendige medizinische Versorgung im Ausland.
  • Die Krankenversicherung erstattet die Kosten auch für mitversicherte Begleitpersonen, z.B. wenn Sie mit Kindern im Ausland unterwegs sind und diese stationär behandelt werden oder wenn kranke Familienmitglieder ins Heimatland zurück transportiert werden müssen.
  • Die Krankenversicherung informiert Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung am Urlaubsort und nennt Ihnen möglichst einen deutsch- oder englischsprachigen Arzt.
     
  • ambulante Behandlung beim Arzt, Heilpraktiker, Chirotherapeuten, Osteopathen
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorische Zahnersatzleistung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
  • stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
  • verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • Leihgebühren für verordnete Hilfsmittel
  • notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes einer versicherten Person bei Frühgeburten im Ausland

     
  • Bergungskosten bis zu 5.000,- €
  • Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Arzt und zurück in die Unterkunft
  • Kosten für einen Rücktransport zu dem am nächsten gelegenen geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort
  • Überführungs- oder Bestattungskosten

     
  • Information über Ärzte und Krankenhäuser vor Ort
  • Informationsübermittlung zwischen Ärzten
  • Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • Arzneimittelversand
  • Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist
  • zusätzliche Nächtigungskosten bis 10 Tage und max. 2.500,- € für versicherte Mitreisende, wenn der gebuchte Aufenthalt aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes unterbrochen oder verlängert wird
  • Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit dem Notruf-Service
  • werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der
    HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
  • bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld – maximal 14 Tage – in Höhe von 50,– €.
  • bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,– €.
  • wahlweise Krankenhaustagegeld
  • Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit

 

Was leistet die Notfall­Versicherung?

Die HanseMerkur hilft Ihnen mit der Notfallversicherung in folgenden Fällen:

  • Bei Krankheit und Unfall und Krankhausaufenthalten
  • Im Todesfall
  • Bei Strafverfolgung
  • Bei Verlust von Bargeld oder Kreditkarte
  • Bei Fahrradpannen und -Diebstahl
  • Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise
  • Ihr Schutzengel für Ihr Zuhause - bei einem erheblichem Schaden am Eigentum am Heimatort
  • Ihr Schutzengel für Ihr Fahrzeug - bei einem erheblichem Schaden an Ihrem PKW am Heimatort
  • Bei Umbuchungen, wenn ein Verkehrsmittel versäumt wird oder sich verspätet
  • Bei der Organisation eines Reiserufs, wenn die versicherte Person nicht zu erreichen ist.
 

Was leistet die Reisegepäck-Versicherung?

Versicherungssumme:

  • für Einzelpersonen 2.000,- €
  • für Familien 4.000,- €

Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhanden kommen, beschädigt oder zerstört werden durch

  • strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl,
  • Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen),
  • Verkehrsunfälle,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawine
  • Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,– € je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht
    am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.
 

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Die HanseMerkur Kreuzfahrt-Versicherung als 5-Sterne Premium-Paket

 
Covid-19 Information: Reiserücktritt und Reiseabbruch wegen Covid-19 als unerwartete schwere Erkrankung ist versichert.

Corona-Zusatzschutz: Abschließbar für behördliche Quarantäne oder bei Verweigerung der Beförderung oder Unterkunft wegen Covid-19.

Enthaltene Versicherungen

Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
Auslandskrankenversicherung
Reiseunfall-Versicherung
Notfallversicherung
Reisegepäck-Versicherung

Reiseart Gültig nur für Schiffsreisen, Kreuzfahrten
Geltungsbereich Weltweit
Maximale Reisedauer 45 Reisetage je Reise
Maximal versicherbarer Reisepreis Bis 15.000 € je Reise
Abschlusshinweis Die Premium Kreuzfahrt-Versicherung sollte sofort bei Buchung der Kreuzfahrt, spätestens jedoch bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Kreuzfahrt-Versicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Zahlungsart Sie zahlen einfach per SEPA-Lastschriftverfahren, über Paypal oder mit Kreditkarte.
Laufzeit gültig für eine einzelne Schiffsreise/Kreuzfahrt
Familientarife Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag) - insgesamt bis zu 7 Personen.
Hinweis: Die Familienprämien gelten nicht für zwei Erwachsene ohne Kinder.
Selbstbehalt Reiserücktritt und Reiseabbruch:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme
von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der
Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens
jedoch 25,- € je versicherte Person.

bei allen anderen Reiseversicherungs-Bestandteilen:
Kein Selbstbehalt
Was ist eine Schiffsreise? Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Jachtcharter). Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen.

Nicht als Schiffsreise gelten folgende Reisen: „Blaue Reise“ in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. Auch diese Reisen können mit der Jahres-Reiseversicherung abgesichert werden.
Produktinformationsblatt IPID Produktinformation zum Kreuzfahrt Premium 5 Sterne Paket

 

Das kostet die HanseMerkur Premium Kreuzfahrt-Versicherung:

Die Preämien der Hansemerkur Kreuzfahrt-Versicherung 5Sterne
Quelle: Hansemerkur Reiseversicherung

Lesen Sie hier die Versicherungsbedingungen zur Premium Kreuzfahrt-Versicherung der HanseMerkur

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* = Es erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite und den Buchungsrechner der HanseMerkur Reiseversicherung
 
Sichere Zahlung, sichere Daten

 

Krank an Bord kann teuer werden ohne den richtigen Krankenschutz.
Die Hansemerkur Reiseversicherung bietet die passende Kreuzfahrt-Versicherung an.

Kreuzfahrten liegen im Trend. Das sieht man nicht nur an der ständig wachsenden Zahl der Reisenden, sondern auch an der immer größer werdenden Anzahl der Kreuzfahrtschiffe, die von den Reederein in Dienst gestellt werden und die die Meere bereisen.

Kreuzfahrten liegen im Trend

Auch die Angebote und die Betreuung an Bord hält mit der Entwicklung schritt. Dies gilt auch im Bezug auf die Gesundheitsbetreuung.
Die Kreuzfahrtschiffe haben heutzutage ein voll ausgestattetes Bordhospital mit entsprechend gut ausgebildetem Personal an Bord.

Selbst auf Notfälle ist man, zumindest was die Erstversorgung anbelangt, sehr gut vorbereitet. Für schwerwiegende Fälle und schwierige Operationen ist allerdings eine Krankenstation auf einem Kreuzfahrtschiff nicht ausgelegt. Sollte es zu so einer Notsituation kommen und ein Kreuzfahrt-Gast würde über die normale ärztliche Hilfe hinaus eine dringende Operation benötigen, dann ist das Festland die nächste Anlaufstelle. Dazu wird die nächsterreichbare Hafenstadt mit einem entsprechend gut ausgestatteten Krankenhaus angefahren und der Patient per Flugambulanz oder mit einem Krankentransport  dorthin gebracht. 

Wer meint,  bei einer Kreuzfahrt in Nordsee oder Ostsee oder im Mittelmeer ist man noch mit seiner gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert, der irrt. Ob die gesetzliche Krankenversicherung zahlt, hängt in erster Linie davon ab, unter welche Flagge das Schiff fährt. Ist dies die Flagge eines EU-Landes, dann ist die gesetzliche Krankenversicherung nutzbar und Sie können die in Anspruch genommenen Leistungen dort geltend machen. Ist dies jedoch ein außereuropäisches Land, unter dessen Flagge das Kreuzfahrtschiff fährt, dann zahlt keine gesetzliche Krankenversicherung und  eine Auslandskrankenversicherung ist besonders anzuraten.

Aber auch, wenn die gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch genommen werden kann, heißt das nicht, das die auch alle Ihre während der Reise entstandenen Krankenkosten rückzahlt. Die Ärzte auf den Schiffen und in den Hospitälern vor Ort im Ausland rechnen zu den Ärztehonoraren des jeweiligen Landes ab. Die deutsche Gebührenordnung findet dann keine Anwendung. Das könnten auch wesentlich mehr Kosten sein, als in Deutschland üblich. Das bedeutet, die Krankenkasse zahlt nur einen geringeren Anteil an den Kosten zurück. Daher auch hier die Empfehlung, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.

Mit dem Premium 5-Sterne Schutz der Hansemerkur sind Sie unter anderem mit der Auslandskrankenversicherung abgesichert. Diese hat als Leistungsbestandteil auch den so wichtigen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport enthalten. 

Im der gesetzlichen Krankenversicherung wäre ein solcher Krankentransport vom Kreuzfahrtschiff ins Krankenhaus an Land oder ein Rücktransport in die Heimat nicht enthalten. Hier benötigt man zwingend eine Auslandsreisekrankenversicherung, wie wie in den hier angebotenen Kreuzfahrt-Reiseversicherungen enthalten ist.

 

 

 

 

Hansemerkur Reiseschutz

 

Reiseversicherungen
anderer Anbieter:

HanseMerkur
Reisegruppenversicherung

HanseMerkur Autoreisezug-
und Fähr-Versicherung

TravelCard Reiseschutz
Reiserücktritts-Jahrespolicen

Care College Amerika Auslandskrankenschutz

Incoming-Versicherung für
Aufenthalt in der Schweiz

ERGO Jahresversicherung
Reiserücktritt-Police

Busreise Reiseschutz
der TravelSecure

 

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